Wenn Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind
In diesem Fall werden in der Regel alle Kosten der Psychotherapie übernommen (durch die Krankenkasse oder die Beihilfe). Eine Ausnahme besteht dann, wenn in Ihrem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse die Bezahlung einer psychotherapeutischen Behandlung explizit ausgeschlossen wird. Lesen Sie im Zweifelsfall in Ihren Vertragsunterlagen nach oder wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter.
Wichtig: Es ist möglich, dass ein Kostenanteil pro Therapiestunde für Sie entsteht. Das kommt auf die Höhe Ihres Versicherungsschutzes an. Ich rechne in der Kurzzeittherapie (24 Stunden) mit dem 2,3-fachen Satz ab. In der Regel werden hier alle Kosten durch die Beihilfe und die PKV übernommen. Sollten wir mehr als 24 Stunden benötigen, werden Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Näheres erkläre ich Ihnen gern im Erstgespräch.
Wenn Sie Selbstzahler sind
Manche Patienten möchten die Therapie lieber selbst bezahlen, aus verschiedenen und zum Teil persönlichen Gründen. In diesem Fall schließen wir zu Beginn der Therapie einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab, der die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie festlegt. Das Honorar für eine Therapiestunde (50 Minuten) beträgt 130 Euro. Der gleiche Stundensatz gilt für eine Beratung oder Supervision.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind
Leider habe ich Abrechnungsgenehmigung (=“Zulassung“) bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sollten Sie gesetzlich versichert sein, müssten Sie die Therapie selbst bezahlen oder sich einen zugelassenen Therapeuten suchen, am besten über die Telefon-Service-Hotline 116117.