Wenn Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind

In diesem Fall werden in der Regel alle Kosten der Psychotherapie übernommen (durch die Krankenkasse oder die Beihilfe). Eine Ausnahme besteht dann, wenn in Ihrem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse die Bezahlung einer psychotherapeutischen Behandlung explizit ausgeschlossen wird. Lesen Sie im Zweifelsfall in Ihren Vertragsunterlagen nach oder wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter.
Wichtig: Es ist möglich, dass ein Kostenanteil pro Therapiestunde für Sie entsteht. Das kommt auf die Höhe Ihres Versicherungsschutzes an. Ich rechne in der Kurzzeittherapie (24 Stunden) mit dem 2,3-fachen Satz ab. In der Regel werden hier alle Kosten durch die Beihilfe und die PKV übernommen. Sollten wir mehr als 24 Stunden benötigen, werden Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Näheres erkläre ich Ihnen gern im Erstgespräch.

Wenn Sie Selbstzahler sind

Manche Patienten möchten die Therapie lieber selbst bezahlen, aus verschiedenen und zum Teil persönlichen Gründen. In diesem Fall schließen wir zu Beginn der Therapie einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab, der die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie festlegt. Das Honorar für eine Therapiestunde (50 Minuten) beträgt 130 Euro. Der gleiche Stundensatz gilt für eine Beratung oder Supervision.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind

Leider habe ich  Abrechnungsgenehmigung (=“Zulassung“) bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sollten Sie gesetzlich versichert sein, müssten Sie die Therapie selbst bezahlen oder sich einen zugelassenen Therapeuten suchen, am besten über die Telefon-Service-Hotline 116117.

 

Zum Verständnis: Warum habe ich keine Kassenzulassung?

Ich habe keine Zulassung, obwohl ich über alle Qualifikationen für die Arbeit als Psychotherapeutin verfüge. Das liegt daran, dass die KV (Kassenärztlichen Vereinigung) eine „Gebietssperre“ für große Teile in Deutschland verhängt hat. Das heißt, man darf nur eine neue Praxis aufmachen, wenn ein anderer Therapeut seine Praxis aufgibt. Die KV begründet dies damit, der Bedarf an Psychotherapeuten sei gedeckt. Faktisch ergeben sich aber dadurch Engpässe, was an den langen Wartezeiten für einen Therapieplatz erkennbar ist.

Dies geht in erster Linie zu Lasten der Patienten, die vergeblich nach einem Therapieplatz suchen und monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Mittlerweile  gibt es die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Diese dient dazu, die Diagnose abzuklären und welche Behandlung in Ihrem Fall notwendig und sinnvoll ist.
Termine dafür vergibt die Terminservicestelle der KV. Dazu rufen Sie beim Patientenservice an: 11 6 11 7

Übrigens: Um eine Zulassung zu bekommen, muss man sich auf einen Praxissitz bewerben. Dies ist nur dann möglich, wenn ein anderer Therapeut seinen Sitz abgibt. Diese Zulassung kostet in der Regel 20.000 bis 40.000 Euro. Man bezahlt diesen Betrag dem Praxisvorgänger – allein dafür, dass er einen bei der KV als Nachfolger empfiehlt. Man übernimmt weder Praxisausstattung noch sonstige andere Sachleistungen. Diese in Deutschland gängige Praxis halte ich, wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen, für skandalös. Es gibt bereits Klagen, die Sachlage ist komplex. Ich habe sie auch hier vereinfacht dargestellt zum besseren Verständnis. Für mich persönlich kommt dieser Weg nicht in Frage. Daher werde ich mich auch in Zukunft nicht um eine Zulassung bemühen. Es tut mir sehr leid, dass dies zu Lasten der gesetzlich Versicherten geht. Wenn Sie sich mit mir darüber austauschen oder diskutieren wollen, schreiben Sie mir gern eine E-Mail.